Beitragsordnung des FC Alemannia München

§ 1 Grundlage
1. Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder,
sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur im
Rahmen einer Mitgliederversammlung mit einer Drei-Viertel-Mehrheit geändert
werden.
2. Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 10 der Vereinssatzung in der
Fassung vom 15.03.2024.


§ 2 Solidaritätsprinzip
1. Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle
Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre
Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine
Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
2. Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.


§ 3 Beitragshöhe
1. Jedes ordentliche Mitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 180
Euro zu zahlen. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Jahres ist der volle, danach
der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.
2. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird in der Regel im Monat nach
Beginn der Mitgliedschaft eingezogen. In der Folge wird er jeweils im I. Quartal
abgebucht.
3. Mitglieder unter 18 Jahren (Jugend-Mitglieder) zahlen einen jährlichen
Mitgliedsbeitrag in Höhe von 120 Euro.
4. Sind mehrere Kinder einer Familie Jugend-Mitglieder des FC Alemannia München, so
hat das zweite Geschwisterkind 20 Euro weniger Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Für ein
Drittes und weitere Geschwisterkinder, entfällt der Beitrag. Mit dem Erreichen des
18. Lebensjahres gilt der „Erwachsenen“ Beitrag und der Anspruch auf eine
Vergünstigung auf Grund von Geschwistern entfällt.
5. Mitglieder, welche seit mindestens einem Jahr nicht an den sportlichen Aktivitäten
des Vereins aktiv teilgenommen haben, sind berechtigt eine passive Mitgliedschaft zu
beantragen. Dieser Antrag muss schriftlich erfolgen. Die Vorstandschaft entscheidet
über die Bewilligung des Antrags. Ab dem nächsten Beitrags Einzug, müssen passive
Mitglieder lediglich die Hälfte des regulären Mitgliedsbeitrags entrichten. Sobald ein
passives Mitglied wieder an den sportlichen Aktivitäten des Vereins teilnimmt, ist der
Vorstand über diesen Umstand schnellstmöglich zu informieren und der Status des
passiven Mitglieds wechselt wieder in eine aktive Rolle, welche eine volle Zahlung
des regulären Mitgliedbeitrags nach sich zieht.
6. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
7. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu
erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.


§ 4 Zahlungsform
1. Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Lastschriftverfahren zu zahlen.
2. Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer
Kontoverbindung informieren.


§ 5 Gebühren
1. Die Aufnahmegebühr bei einer Neuanmeldung beträgt 10 Euro.
2. Bei einem Vereinswechsel fallen zudem Wechselgebühren für Jugend-Mitglieder
30 Euro und für Mitglieder über 18 Jahren 60 Euro an.


§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür
erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den
Vorgaben der DSGVO gespeichert.


§ 7 Vereinsaustritt
1. Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
2. Ein Vereinsaustritt ist jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung möglich.


§ 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 15.03.2024 in Kraft.